Beratung zu Nachhaltigkeit, Lieferketten, Ökobilanzen

Nachhaltigkeit, Klimaschutzziele sowie ökologische und soziale Verantwortung sind in Unternehmen längst nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sie werden zunehmend zu einem Muss. Denn auf europäischer Ebene wird die Wirtschaft gesetzlich in die Pflicht genommen, Mindeststandards für ein nachhaltiges Wirtschaften zu erfüllen. Unsere Beratungsexperten helfen Ihnen auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit.    

Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Grundlagen

  • CSR-Richtlinie
  • EU-Taxonomie-VO
  • Lieferkettengesetz
  • Energiemanagement – Energieaudit ISO 50001 / EN 16247-1
  • Umweltmanagement – ISO 14001 / EMAS
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement – ISO 45001
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG

CSR - Corporate Social Responsibility

  • 2014 hat das Europäische Parlament eine verbindliche Richtlinie verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie), die von großen (> 500 Mitarbeitende) börsennotierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Berichterstattung verlangt.
  • Deutschland hat die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist seit dem Geschäftsjahr 2017 auf Lageberichte anwendbar.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2023 wird die Berichterstattungspflicht auf alle Großunternehmen und börsennotierte Unternehmen ausgeweitet. Als Großunternehmen gelten dabei alle großen Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, die zwei der drei folgenden Merkmale überschreiten:
    - Bilanzsumme: 20 Mio. Euro
    - Umsatzerlöse: 40 Mio. Euro
    - 250 Mitarbeitende
  • Ziel ist es, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen zu erhöhen. Dabei geht es um die Offenlegung von Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten, zumindest zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
  • Anwendbare Standards dazu sind die Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)

EU-Taxonomie-VO

  • Im Juni 2020 wurde die Verordnung zur „Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ erlassen.
  • Betroffen sind derzeit bereits alle rund 500 kapitalmarktorientierten Unternehmen, die eine sog. nichtfinanzielle Erklärung im Sinne von §§ 289b, 315b HGB erstellen und veröffentlichen müssen. 
  • Ab Berichtsjahr 2023 sind die Angaben dann auch für alle Großunternehmen verpflichtend.
  • Die derzeitige nichtfinanzielle Erklärung bzw. die zukünftige Berichterstattung im Lagebericht ist um den Anteil der Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben, der als „ökologisch nachhaltig“ einzustufen ist, zu ergänzen.
  • Die Kriterienkataloge für „ökologisch nachhaltige“ Unternehmensaktivitäten umfassen den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität sowie Schutz der Ökosysteme.
  • Zukünftig plant die EU-Kommission, auch Sozialziele in die Taxonomie aufzunehmen. Diese weiteren Pflichtangaben sind für Ende 2021 angekündigt worden.
  • Wirkmechanismus: durch den Nachweis taxonomiekonformer Umsätze und Investitionen können Finanzmittel und Versicherungen zu günstigeren Konditionen bezogen werden.

Lieferkettengesetz

  • Tritt ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern mit Sitz im Inland in Kraft.
  • Ab Januar 2024 wird das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmern gelten. Eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ist im Lieferkettengesetz nicht vorgesehen.

Energiemanagement – Energieaudit ISO 50001 / EN 16247-1

  • Ziel: Nachweis konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind entweder zur Zertifizierung ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001, einer EMAS-Validierung ihres Umweltmanagementsystems oder zur Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1 dem BAFA gegenüber verpflichtet.

Umweltmanagement – ISO 14001 / EMAS

  • Die internationale Norm legt Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest, mit dem die Umweltleistung verbessert, rechtliche und sonstige Verpflichtungen erfüllt und Umweltziele erreicht werden können.

Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement – ISO 45001

  • Der weltweit gültige Standard formuliert die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG

  • Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Sicherung einer umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
  • Ziel: Abfälle zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Unser Angebot

  • Unterstützung für Unternehmen beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfung der Nachhaltigkeitserklärungen auf formale Vollständigkeit
  • Beratung ZNU-Standard 
  • CO2-Bilanzierung, Beratung und Zertifizierung der Klimaneutralität 
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Erstellen von Ökobilanzen