Beratung Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 – praxisnah, schnell & auditsicher
Mit unserer professionellen Beratung implementieren Sie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 effizient, rechtskonform und zertifizierungsreif. Ob zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, als Alternative zum Energieaudit oder zur nachhaltigen Steigerung Ihrer Energieeffizienz: Ein Energiemanagementsystem hilft Ihnen, Energieverbräuche systematisch zu reduzieren und Energiekosten dauerhaft zu senken. Unsere erfahrenen Berater begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Einführung des Energiemanagementsystems bis zur erfolgreichen Zertifizierung – persönlich, praxisnah und mit einem klaren Projektfahrplan.
Warum Beratung vom TÜV Thüringen?
- Schnelle Umsetzung – Präzise, praxisnah und zielgerichtet. Ihr Tagegeschäft bleibt im Fokus.
- Praxisorientiert – Schlanke Strukturen, die im Alltag funktionieren – kein Papier-Overload.
- Messbare Ergebnisse – Wir messen unseren Erfolg an Ihrem: nachvollziehbare Einsparungen, transparente Kennzahlen.
- Persönlicher Ansprechpartner – Ihr Berater begleitet Sie von der Erstanalyse bis zur Zertifizierungsreife. Unsere Auditoren sind BAFA-gelistet und verfügen über branchenübergreifende Erfahrungen.
- Normkonformität und Compliance – Ihre Dokumentation wird mit den Maßgaben der aktuell geltenden rechtlichen und normativen Anforderungen erstellt.
Ist mein Unternehmen von der ISO 50001 betroffen?
Die Pflichten für eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 hängen im Wesentlichen von Ihrem Energieverbrauch ab.
Unternehmen (unabhängig vom KMU-Status)
Öffentliche Stellen
- Ab 7,5 GWh/a: Pflicht zur Einführung DIN EN ISO 50001 oder EMAS
- Ab 2,5 GWh/a: Umsetzungspläne erforderlich sowie Abwärmemeldung ans BfEE
- Frist: 20 Monate nach Schwellenüberschreitung
- Ab 3 GWh/a: Volles EnMS (ISO 50001 oder EMAS)
- 1–3 GWh/a: Vereinfachtes EnMS (ISO 50005, mindestens Stufe 2)
- Frist: 30. Juni 2026
Was bringt Ihnen ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001?
# Energiekosten senken
Unternehmen können in den ersten Jahren nach Einführung des EnMS bereits substantielle Energiekosteneinsparungen realisieren und damit eine Amortisation der Initialaufwände der Einführung anstoßen.
# Von der Energieauditpflicht befreien
Ein zertifiziertes EnMS mit ≥ 90 % Abdeckung des Gesamtendenergieverbrauchs befreit dauerhaft von der wiederkehrenden Energieauditpflicht nach DIN EN 16247-1.
→ Mehr zum Energieaudit auf unserer dedizierten Seite.
# Fördermittel nutzen
Die Beratung zur Einführung eines EnMS ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Wir informieren Sie über aktuelle Programme und unterstützen bei der Antragstellung.
Unser Weg zur Zertifizierungsreife – in 5 Schritten
Strukturiert, praxisnah und abgestimmt auf Ihr Unternehmen. Sie stellen die Daten und einen Ansprechpartner – wir kümmern uns um den Rest.
Häufige Fragen
Ja, wenn Ihr durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 GWh pro Jahr liegt (letzte drei Kalenderjahre). Die Pflicht gilt unabhängig vom KMU-Status.
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder benötigen ab 3 GWh ein volles EnMS. Für Stellen mit Verbräuchen zwischen 1 und 3 GWh genügt ein vereinfachtes System (DIN EN ISO 50005, Stufe 2).
Ein Energieaudit ist eine punktuelle
Bestandsaufnahme alle vier Jahre. Ein EnMS ist ein dauerhaftes System zur
kontinuierlichen Verbesserung, dessen Zertifizierung Sie zudem von der
wiederkehrenden Energieauditpflicht nach DIN EN 16247-1 befreit.
Die Einführung eines EnMS dauert, je nach Komplexität, zwischen
6 und 12 Monate. Bei guter Datenlage und klarer Organisationsstruktur geht es
auch schneller. Wir stimmen den Zeitplan auf Ihre Kapazitäten ab.
Die Kosten einer EnMS-Einführung hängen von Unternehmensgröße, Standortanzahl und Komplexität Ihrer Energieströme ab. Sobald uns die wesentlichen Rahmendaten vorliegen, erstellen wir Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Angebot.
Dem Aufwand stehen viele positive Aspekte gegenüber:
- systematische Energiekostensenkung
- resilienter Systemaufbau mit langfristig positivem Unternehmensnutzen
- dauerhafte Freistellung von der Energieauditpflicht.
Ja. Die Beratung zur Einführung eines Energiemanagementsystems
ist über verschiedene Bundes- und Landesprogramme förderfähig. Wir informieren
Sie bereits im Erstgespräch über die für Sie relevanten Programme.
Energiekosten senken. Pflichten erfüllen. Jetzt starten.
Nach Sichtung der Rahmendaten, melden wir uns mit einem verbindlichen Angebot.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage