Beratung zu Nachhaltigkeit nach CSRD, Lieferketten, Ökobilanzen
Nachhaltigkeit, Klimaschutzziele sowie ökologische und
soziale Verantwortung sind in Unternehmen längst nicht mehr nur ein
„Nice-to-have“, sie werden zunehmend zu einem Muss. Denn auf europäischer Ebene
wird die Wirtschaft gesetzlich in die Pflicht genommen, Mindeststandards für
ein nachhaltiges Wirtschaften zu erfüllen. Unsere Beratungsexperten helfen
Ihnen nicht nur bei der Erstellung von Ökobilanzen sondern auch bei der
Erfüllung verschiedener Verpflichtungen wie die CSRD oder das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Gerne begleiten wie Sie auf Ihrem
Weg zu mehr Nachhaltigkeit.
Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Grundlagen
- Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ ESRS, GRI oder DNK
- EU-Taxonomie-VO
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
- Energiemanagement – Energieaudit ISO 50001 / EN 16247-1
- Umweltmanagement – ISO 14001 / EMAS
- Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement – ISO 45001
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS/ GRI oder DNK
- Die 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reglementiert die nichtfinanzielle Berichterstattung. Die sich ergebende Berichtspflicht wird stufenweise eingeführt.
- Ziel ist es, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen zu erhöhen. Dabei geht es um die Offenlegung von Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten.
- Für alle berichtspflichtigen Unternehmen sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Berichtsstandard zwingend anzuwenden. Alle freiwillig Berichtenden können Alternativstandards wie die Global Reporting Initiative (GRI) oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) anwenden.
EU-Taxonomie-VO
- Im Juni 2020 wurde die Verordnung zur „Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ erlassen.
- Ziel ist es, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.
- Betroffen sind alle Anbieter von Finanzmarktprodukten sowie alle Unternehmen, die der Pflicht der Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung unterliegen.
- Die derzeitige nichtfinanzielle Erklärung bzw. die zukünftige Berichterstattung im Lagebericht ist um den Anteil der Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben, der als „ökologisch nachhaltig“ einzustufen ist, zu ergänzen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Seit Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Alle Organisationen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet ein Risikomanagement zu Risiken in Ihrer Lieferkette einzurichten und regelmäßig über die Erfüllung regelmäßig über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu berichten.
- Die fünf Kernelemente
des LkSG:
1. Grundsatzerklärung: Die strategische Ausrichtung der Geschäftstätigkeiten
2. Risikoanalyse: Die Identifizierung und Bewertung menschenrechtlicher Risiken
3. Maßnahmen: Die Umsetzung von passenden Maßnahmen
4. Berichterstattung: Die Kommunikation eigener Fortschritte
5. Beschwerdemechanismen: Die Einrichtung von effektiven Beschwerdemechanismen
- Betroffene Unternehmen müssen diesen Bericht jährlich erstellen und diesen spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres
an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln.
Unser Angebot
- Unterstützung bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes für Unternehmen und beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie
- Beratung ZNU-Standard
- CO2-Bilanzierung, Beratung und Zertifizierung der Klimaneutralität
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Erstellen von Ökobilanzen
- Unterstützung beim Aufbau eines Risikomanagements
- Durchführen von Energieaudits
- Unterstützung für Unternehmen beim Erstellen des Lieferkettensorgfaltsberichtes nach LkSG