
Neue DGUV Vorschrift 2: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit der Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) wird die betriebliche Prävention 2025 moderner, flexibler und verständlicher gestaltet. Ziel der Änderungen ist es, die Umsetzung der Vorschriften für Unternehmen zu erleichtern und die Qualität der Betreuung weiter zu verbessern. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen:
Digitalisierung der Beratung
Betriebsärztinnen, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen Unternehmen künftig auch telefonisch oder online beraten. Voraussetzung ist, dass sie sich zuvor einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschafft haben – etwa durch eine Erstbegehung. In der laufenden Betreuung dürfen bis zu einem Drittel der Leistungen digital erbracht werden. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Anteil – je nach Regelung des zuständigen Unfallversicherungsträgers – sogar auf bis zu 50 Prozent steigen.
Erweiterung der Zugangswege zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen künftig nicht nur Ingenieurinnen und Ingenieure tätig werden, auch Absolventinnen und Absolventen aus anderen Fachrichtungen wie Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie dürfen sich gemäß der neuen DGUV Vorschrift 2 entsprechend qualifizieren. Unternehmen können damit gezielter Fachkräfte auswählen, die ideal zu ihren branchenspezifischen Anforderungen passen.
Neues Angebot für kleinere Betriebe
Kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Bisher war dieses Angebot nur für Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten zugänglich – nun profitieren deutlich mehr kleine Unternehmen von dieser Unterstützung.
Pflicht zum Nachweis von Fortbildungen
Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen. Dies bietet Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, die Qualität der Dienstleistungen besser einzuschätzen und sicherzustellen.
Neue Zuordnung der Betreuungsgruppen
Mit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 werden Betriebe klarer und nachvollziehbarer speziellen Betreuungsgruppen zugeordnet, die sich an den typischen Gefährdungen ihrer Branche orientieren. Diese Überarbeitung soll dazu beitragen, dass Unternehmensführungen schneller die für sie relevanten Informationen finden können.
Klarere Begriffsdefinitionen und neue Hilfestellungen
Wichtige Begriffe der Vorschrift werden präziser definiert. In der neuen DGUV Regel 100-002 werden die Anforderungen zusätzlich durch praxisnahe Beispiele erläutert. Dies erleichtert Unternehmen die praktische Umsetzung der Vorschriften deutlich.