Sicherheitstechnische Betreuung
Egal, wie groß Ihr Unternehmen ist. Bereits ab dem ersten Mitarbeiter ist eine sicherheitstechnische Betreuung oder Beratung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Institution erforderlich und sinnvoll. Gesundheits- und Unfallgefahren erkennen Nicht-Fachleute häufig erst auf den zweiten Blick. Beauftragen Sie mit der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution die Arbeitsschutz-Experten des TÜV Thüringen. Die Beratung und Betreuung wird entsprechend des Arbeitssicherheitsgesetzes und der zweiten Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) durchgeführt. Durch die sicherheitstechnische Beratung und Betreuung Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern Sie werden darüber hinaus über aktuelle Veränderungen der Rechtssituation im Rahmen der europäischen Gesetzgebung informiert. Die Betreuung durch Experten des TÜV Thüringen ist jeweils konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten. Dadurch erreichen Sie:
- Prävention im Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung
- sichere Gestaltung der betrieblichen Abläufe
- Einflussnahme auf das sicherheitsgerechte Verhalten Ihrer Mitarbeiter
Ihre Vorteile
- Verminderung des Unfall- und Gesundheitsrisiko im Unternehmen
- Minimierung von Ausfall- und Stillstandszeiten durch präventive Maßnahmen
- Verbesserung der Mitarbeitermotivation
- verbesserte Rechtssicherheit im Unternehmen
- wirtschaftlich optimierte Arbeits- und Gesundheitsschutz durch unseren ganzheitlichen Ansatz
- Zuverlässige Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben
Unsere Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Beratung der Unternehmen zu allen Fragen des betrieblichen Arbeits-, Brand-, und Gesundheitsschutzes
- Bewertung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz unter Beachtung der DIN EN ISO 10075
- Unfallnachuntersuchungen und Erstellung von betrieblichen Untersuchungsberichten
- Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren auf Mängel hinsichtlich der Arbeitssicherheit
- Sicherheitstechnische Unterweisung der Arbeitnehmer
- Unterweisung der Arbeitnehmer zum richtigen Verhalten im Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung
- Beobachtung der Einhaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Mitwirkung bei der Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen (nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung)
- Beratung zur Einführung von neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
Kontakt
Abteilung Arbeitssicherheit