Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
Unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Unternehmenszweck: die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist für alle Anlagen und Betriebsmittel obligatorisch. Sie dienen dem Schutz und der Gesunderhaltung der Beschäftigten. In der Betriebssicherheitsverordnung werden für die verschiedenen Arten überwachungsbedürftiger und anderer Anlagen die Anforderungen definiert, um einen sicheren Betrieb dieser zu gewährleisten. Hierbei werden nicht nur das Arbeits- oder Betriebsmittel an sich, sondern auch die Wechselwirkungen verschiedener Arbeitsmittel untereinander oder zur Arbeitsumgebung bewertet und dokumentiert.
Ihre Vorteile
- Professionelle und effiziente Erstellung der notwendigen Dokumente
- Unproduktiver Einsatz Ihrer Mitarbeiter wird vermieden
- Prozessoptimierung und Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs
- Rechtssichere Erfüllung staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben
- Vorhandensein praxisnaher Unterweisungsunterlagen für die Mitarbeiter
Unser Leistungsangebot:
Erfahrene Experten des TÜV Thüringen unterstützen Sie in Ihrem Auftrag die Gefährdungsbeurteilung systematisch durchzuführen:
- Analyse der Einflussfaktoren wie Bedienung, Betriebsart, -stoff und Wechselwirkungen
- Ermittlung der Gefährdungen und Beurteilung der vorhandenen Schutzmaßnahmen auf Grundlage des Standes der Technik
- Festlegung von Prüffristen und Verantwortlichkeiten unter Angabe von
- Prüfumfang
- rechtlichem Prüfgrund zur Veranlassung der Prüfung
- Prüfintervall unter Berücksichtigung möglicher Schädigungsmechanismen
- Prüferqualifikation
- Prüfnachweises / Art der Prüfdokumentation
- Empfehlungen zur Beseitigung noch vorhandener Gefährdungen und Schwachstellen
Gefährdungen im Arbeitsumfeld können verschiedene Ursachen haben:
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen (z.B. durch Lärm, Gefahrstoffe)
- Ausgestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- Beschaffenheit, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln; insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen
- Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
- Qualifikation des Personals und
- Durchführung notwendiger Prüfungen.
Informationen zur BetrSichV 2016
- Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung
- Seminartermine und Anmeldung bei der TÜV Akademie
- Neuerungen für Aufzüge
Kontakt
TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Abteilung Arbeitssicherheit
Abteilung Arbeitssicherheit