Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbewertung
Was dem Bauarbeiter der Bauhelm und das Sicherheitsschuhwerk, dem Schweißer die Schutzhandschuhe und die Schutzbrille sind, ist dem Büroangestellten der ergonomische Büroarbeitsplatz. Der Anspruch an Arbeitsmittel und die persönliche Schutzausrüstung ist heutzutage vielfältig. Auf der einen Seite sollen Arbeitsunfälle verhindert werden, andererseits dürfen Arbeitnehmer durch die Verwendung keine bleibenden Schäden aufgrund der physischen Belastung erleiden. Neben den Gefahren am Arbeitsplatz, spielen in unserer Arbeitswelt aber zunehmend auch psychische Belastungen eine Rolle, die im Alltag bewältigt werden müssen. Daher müssen Arbeitgeber heute bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nicht nur die physischen Belastungen der Arbeitnehmer, sondern auch die psychischen Risiken, die dabei auftreten können, ins Kalkül ziehen.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unter Beachtung der DIN 10075 (psychische Belastungen)
Was bedeutet "psychische Belastung"
- das in psychischer Belastung steckende Potenzial zu nutzen, um persönlichkeitsförderliche Beanspruchung zu bewirken,
- die sich aus den Arbeitsbedingungen ergebende psychische Belastung so zu gestalten, dass Fehlbeanspruchungen verringert oder vermieden werden.
Wie werden psychische Belastungen vermieden?
- die Weiterentwicklung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten,
- eine bessere Einstellung zur Arbeit (Motivation),
- das allgemeine Wohlbefinden,
- und die Gesunderhaltung des Mitarbeiters
Ihre Vorteile
- Motivierte Mitarbeiter mit hoher Leistungsbereitschaft
- Verringerung gesundheitlicher Risiken für die Mitarbeiter
- Verringerung krankheitsbedingter Fehlzeiten der Mitarbeiter
Kontakt
Abteilung Arbeitssicherheit