Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbewertung

Was dem Bauarbeiter der Bauhelm und das Sicherheitsschuhwerk, dem Schweißer die Schutzhandschuhe und die Schutzbrille sind, ist dem Büroangestellten der ergonomische Büroarbeitsplatz. Der Anspruch an Arbeitsmittel und die persönliche Schutzausrüstung ist heutzutage vielfältig. Auf der einen Seite sollen Arbeitsunfälle verhindert werden, andererseits dürfen Arbeitnehmer durch die Verwendung keine bleibenden Schäden aufgrund der physischen Belastung erleiden. Neben den Gefahren am Arbeitsplatz, spielen in unserer Arbeitswelt aber zunehmend auch psychische Belastungen eine Rolle, die im Alltag bewältigt werden müssen. Daher müssen Arbeitgeber heute bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nicht nur die physischen Belastungen der Arbeitnehmer, sondern auch die psychischen Risiken, die dabei auftreten können, ins Kalkül ziehen.

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unter Beachtung der DIN 10075 (psychische Belastungen)

Im § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heißt es: - Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.- Diese Anforderungen wurden in der Norm DIN EN ISO 10075 -Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung- in handhabbare Grundsätze gefasst. Die Arbeitsschutzexperten des TÜV Thüringen erfassen in Ihrem Auftrag über verschiedene orientierende Verfahren die psychischen Belastungen der Mitarbeiter Ihres Betriebs und erhalten so eine Grundlage für die Reduktion negativer psychischer Belastungen. Dabei werden in Ihrem Unternehmen Beobachtungen und strukturierte Interviews durchgeführt.

Was bedeutet "psychische Belastung"

Durch psychische Belastung können sowohl erwünschte als auch beeinträchtigende kurzfristige Beanspruchung verursacht werden. Daher gilt es:
  • das in psychischer Belastung steckende Potenzial zu nutzen, um persönlichkeitsförderliche Beanspruchung zu bewirken,
  • die sich aus den Arbeitsbedingungen ergebende psychische Belastung so zu gestalten, dass Fehlbeanspruchungen verringert oder vermieden werden.

Wie werden psychische Belastungen vermieden?

Die Arbeitsschutzexperten des TÜV Thüringen beraten und unterstützen Sie bei der Integration von Verfahren und Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Dadurch können potentiell entstehende Gefährdungen frühzeitig erkannt und so die erwünschten Beanspruchungen gefördert werden, wie:
  • die Weiterentwicklung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten,
  • eine bessere Einstellung zur Arbeit (Motivation),
  • das allgemeine Wohlbefinden,
  • und die Gesunderhaltung des Mitarbeiters

Ihre Vorteile

Der Nutzen für Ihr Unternehmen liegt auf der Hand. Motivierte Mitarbeiter, die sich in ihrem Unternehmen wohl fühlen, zeichnen sich durch eine hohe Leistungsbereitschaft aus.
  • Motivierte Mitarbeiter mit hoher Leistungsbereitschaft
  • Verringerung gesundheitlicher Risiken für die Mitarbeiter
  • Verringerung krankheitsbedingter Fehlzeiten der Mitarbeiter
Insgesamt können so die betrieblichen Kosten gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden.

Kontakt

TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Abteilung Arbeitssicherheit

Ernst-Ruska-Ring 6
07745 Jena

Tel.: 03641 3997 86

E-Mail schreiben