Gefährdungsbeurteilung

Das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung verschafft der Arbeitgeber sich Klarheit über vorhandenen Gefährdungen. Daraus werden dann die geeigneten Schutzmaßnahmen abgeleitet. Dabei bestimmen die im Einzelfall vorliegende Betriebsart und Betriebsgröße mit den jeweils auftretenden Gefährdungsfaktoren (z.B. arbeitsstättenbezogene, arbeitsmittel- und tätigkeitsbezogene Risiken) das Vorgehen.

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Betriebsmittel ist jeder Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dabei müssen alle relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind unbedingt die psychische Belastungsfaktoren entsprechend der jeweiligen Bedeutung für die Arbeitstätigkeit mit zu berücksichtigen. Im Anschluss an die Ermittlung der Gefährdungsfaktoren zielt die Gefährdungsbeurteilung darauf ab, sinnvolle und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Die im Ergebnis festgelegten Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit sind zu dokumentieren.

Ihre Vorteile

  • Professionelle und effiziente Erstellung der notwendigen Dokumente
  • Unproduktiver Einsatz Ihrer Mitarbeiter wird vermieden
  • Prozessoptimierung und Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs
  • Rechtssichere Erfüllung staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben
  • Vorhandensein praxisnaher Unterweisungsunterlagen für die Mitarbeiter

Unsere Angebote zur Gefährdungsbeurteilung